Der Jargon der GEZ
Liebe Leser,
sollte sie einmal der Meinung sein, dass sie ‘GEZ-Gebühren’ oder ‘GEZ-Rundfunkgebühr’ bezahlen, dann seien sie auf der Hut. Die Jungs und Mädels von Deutschlands ekligster Beamtenbude sind nämlich verdammt krasse Sprachfaschisten*. Ein Internetportal das diese beiden Begriffe erst kürzlich benutzt hat, wurde von den Gebühreneintreibern mit einer dreisten Abmahnung belästigt, der auch gleich noch einmal die richtigen Sprachregelungen beigefügt waren. Demnach müssen ‘GEZ-Gebühren’ als “gesetzliche Rundfunkgebühren“, ‘GEZ-Fahnder’ als “Rundfunkgebührenbeauftragte” und das ‘GEZ-Anschreiben’ als “Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird” bezeichnet werden. Wer dies nicht tut, kann damit rechnen, dass der gelangweilte Abteilungsleiter Personal und Recht der GEZ zuschlägt und mit, völlig klar, rechtlichen Massnahmen droht.
Ganz ehrlich: Ich dachte ja bisher, dass die Meinungsfreiheit auch die freie Meinungsäußerung beinhaltet bzw. die Freiheit Sachverhalte so zu formulieren, dass es auch ein normaler Mensch und nicht nur dummdreiste Beamte verstehen. Über Polemik wollen wa ma jetzt gar nicht erst reden…
Nachtrag:
* Sprachfaschismus im konkreten Fall: Die Einschränkung der verbalen Ausdrucksmöglichkeiten mittels Verbot bzw. juristischen Drohgebährden um für die Beschreibung eines konkreten Sachverhaltes die einzig akzeptable Form ein für alle Mal festzuschreiben.
Sprachfaschismus allgemein: Der Versuch einer Einschränkung der verbalen Ausdrucksmöglichkeiten mit Hilfe der Mobilisierung des Mobs. Beziehungsweise die totalitäre Zurrichtung der Sprache nach ideologischen Kriterien. Organisierungsform: Verein Deutscher Sprache e.V. oder Feministen egal welcher Couleur.
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