Die Auschwitzkeule wechselt die Seiten…
Wenn du die Meinungs- und Redefreiheit verteidigst, antworte ich mit Auschwitz, so ungefähr kann man ein Streitgespräch zwischen Matthias Matussek und Michel Friedman zusammenfassen, welches derzeit bei Spiegel Online auf der Startseite einen prominenten Platz gefunden hat. Am Anfang dreht sich das Gespräch noch um das Hickhack, was die Absetzung von “Idomeneo” durch die Intendantin der Deutschen Oper Berlin, ausgelöst hat, doch recht schnell wird das Gespräch allgemein. Der deutsche Moralist Matussek würgt dabei recht früh eines von Friedmans Argumenten mit einem neuen rhetorischen Kniff ab, der in Deutschland wohl bald die Runde machen wird:
“Frage: Im Ernst: Lassen wir uns nicht durch Fundamentalisten unsere freiheitlichen Werte kaputtmachen?
Matussek: Das sagt ja Friedman: Wir dürfen nicht zurückweichen. Ich will Ihnen jetzt was sehr Ernstes sagen: Religion ist das Innigste, was der Mensch hat. Mit ihr entscheidet der Mensch sein Verhältnis zur Welt, zum Leben. Religion ist ein sehr, sehr sensibler Raum – der zu schützen ist. Jeder sollte es sich zweimal überlegen, ob er das Sensitivste des Menschen beleidigt.
Friedman: Schön, aber: nur eines gläubigen Menschen. Denn, wie Sie das sagen, könnte man meinen, wir lebten noch im Mittelalter, wo alle bedingungs- und gedankenlos lebten. Das ist aber nicht mehr so. Es gibt für gläubige Menschen tatsächlich einen Respektraum. Der darf aber nicht dazu führen, dass Menschen, die nicht glauben, nicht mehr kritisch mit Religion umgehen können.
Frage: Noch mal zurück zum spezifischen Fall: Ist es, Herr Friedman, nicht das geringere Übel, eine Karikatur nicht abzudrucken – auch wenn ich dabei vielleicht unsere freiheitlichen Werte untergrabe –, wenn auf der anderen Seite das Risiko steht, dass Menschen ihr Leben verlieren?
Friedman: Man muss es sehr genau und verantwortungsbewusst abwägen. Aber: Das sind ja nun Präzedenzfälle, die nicht nur religiös bedingt sind. Wenn jemand etwas ausdrücken will, es aber nicht kann oder darf, weil es eine Gewaltreaktion der Gruppe gibt, die es betrifft, dann können wir aufhören, zu reden, was wir denken. Zwar muss es für bestimmte Bereiche auch Konsequenzen geben dürfen, aber grundsätzlich gilt: Wenn jemand etwas sagen will, muss er es sagen dürfen.
Matussek: Wie ist das, wenn ich sagen würde: Auschwitz hat es nicht gegeben.
Friedman: Dann müssen Sie das sagen dürfen, wissen aber um die gesetzlichen Konsequenzen, die das für Sie haben wird.
Matussek: Sie würden also das Strafgesetzbuch bemühen, um mir die Klappe zu verbieten …
Friedman: … nein, nein …
Matussek: (wird laut) Aber sicher! Ich würde dafür in den Knast gehen. Also: Redefreiheit hat ihre Grenzen. Ich finde, es gibt Dinge, die darf man nicht sagen.
Friedman: Und ich finde, bevor jemand etwas im kleinen Kreis verbreitet, soll er es lieber in der Öffentlichkeit sagen. Die Gesellschaft muss es hören können!”
Nochmal langsam, ein christlicher Fundamentalist verteidigt den Wahn islamistischer Terroristen gegenüber einem jüdischen Journalisten mit dem Verweis darauf, dass man in Deutschland für die Leugnung des industriellen Massenmordes an den Juden vor Gericht gestellt wird, dies ist ein Präzidenzfall. Und zwar einer, der deutlich macht, dass die intellektuellen Deutschen ihre (Nazi-)Geschichte nun gegen jene richten, die als Nachfahren der Opfer sich dem neuen deutschen (Appeasement-)Wahn widersetzen, nur um vermeintlich die eigene Haut zu retten. Aber dass soll ja noch nicht alles sein:
“Matussek: Sie sagen, Meinungsfreiheit sei grenzenlos.
Friedman: Nein, das habe ich nicht gesagt. Meinungsfreiheit ist ein Wert an sich, der in Konflikt mit anderen Werten steht. Jeder muss für sich selbst entscheiden können, welchen Wert er persönlich höher stellt – soweit er auch zur gesellschaftlichen Konfrontation bereit ist. Übrigens: Vor hundert oder 200 Jahren hätten Dinge, für die Sie heute auf die Barrikaden gehen würden, nie gesagt werden dürfen. So verändert sich das Tabu in der Gesellschaft. Wer also enttabuisiert, setzt Gedankenprozesse in Gang. Auch wenn diese weh tun, das muss möglich sein.
Matussek: Ach, das ist mir alles zu kompliziert …
Friedman: … tja, das habe ich vom SPIEGEL gelernt, kompliziert zu argumentieren! (lacht)
Matussek: … auf der einen Seite sagen Sie: Alles muss gemacht werden dürfen, auf der anderen reden Sie von gesetzlichen Konsequenzen. Das ist der Widerspruch, den Sie nie auflösen werden können. Ich darf nämlich zum Beispiel nicht sagen: Man soll die Juden ermorden.
Friedman: Doch! Sie dürfen es sagen. Sie müssen nur die Konsequenzen daraus ziehen.
Matussek: Moment, also – erstens werde ich es nicht sagen, und zweitens: Wenn die Sanktion des Strafgesetzbuchs existiert, wenn ich dafür bestraft werden kann, ist doch meine Freiheit nichts wert. ”
Mit dem Verweis darauf, dass er nicht ungestraft Auschwitz leugnen und zum Massenmord an Juden aufrufen kann, verteidigt Matussek die Einschränkung der Redefreiheit im Falle der Oper “Idomeneo”. Er würde die Oper absetzen, da er sich gar nicht ausmalen möchte, was dann in der Westbank passiert. Komischerweise sind die religiösen Eliten bzw. Stätten der Islamos eigentlich nicht in der Westbank angesiedelt. Dort lebt nur jener Teil der religiös-politischen Fanatiker, vor denen Matussek zumindest Angst, womöglich aber auch Respekt hat, da sie ja den Massenmord an den Juden zumindest versuchen in die Tat umzusetzen…
Das Friedman sich in dem Interview eher lasch aus der Affäre zieht, ist auch ein Teil des Problems. Man braucht nicht wirklich tief in die Trickkiste zu greifen um auch dem cholerischen Kulturdeppen Matussek verständlich zu machen, dass aufgrund der Einmaligkeit der Shoa es sich nicht anbietet die Leugnung dieser ungläubligen Bluttat als Akt der Redefreiheit zu verbrämen. Doch dazu war weder Friedman, noch Raphael Geiger, der das Interview führte, in der Lage, und genau deshalb wird die Auschwitzkeule in Zukunft wohl verstärkt aus einer ganz anderen Richtung kommen…
Zuppi wrote:
Der selbsterwählte 68iger Matussek imitiert also die antiwestliche Denkfigur von Matschdattel. Das ist also der Kulturchef des SPIEGEL, noch ein widerlicher Kerl, der sich vom Judenknacks befreien muss. Krasser shice.
Posted on 25-Jun-08 at 8:25 pm | Permalink
Netzklempnerin wrote:
Obwohl dieser spezielle Zusammenhang mit der Appeasement/Islam-Diskussion so wohl noch nicht da war, so ist die Verwendung der Auschwitzkeule von Deutschen gegenüber Juden nicht wirklich neu. Man denke an die Kritik an israel. “Vernichtungskriegen“, den Vergleich paläst. Flüchtlingslager mit Vernichtungslagern und dem “Gerade wir als Deutsche“-Gelaber, um antizionistische und antisemitische Ausfälle zu rechtfertigen.
Grüße,
Netzklempnerin
Posted on 26-Jun-08 at 10:05 am | Permalink
paxx:blog » Blog Archive » Redefreiheit wrote:
[...] Bad Blog weisst auf ein witzig-absurdes Streitgespräch zwischen dem Journalisten Michel Friedman und dem Ex-Spiegel-Patriotismus-Apostel Matthias Matussek hin. Angesprochen auf die öffentlich debattierte Absetzung von Idomeneo durch die Opfer Berlin - damals begründet mit der Sorge vor der Verletzung religiöser Befindlichkeiten - plädiert Friedman für eine Priorität der Redefreiheit. Matussek hingegen ist der Ansicht, dass religiöse Gefühle nicht verletzt werden dürfen - der Schutz derselben hätte also Vorrang vor der Redefreiheit. Und womit begründet Matussek diesen Eingriff? Ganz einfach: Die Holocaust-Leugnung ist ja schliesslich auch verboten. Also kann die Redefreiheit ja nicht so wichtig sein. Da ist Friedman natürlich baff. [...]
Posted on 26-Jun-08 at 4:30 pm | Permalink
DDH wrote:
Die strafrechtliche Verfolgung von Worten und eine freie Gesellschaft schließen einander aus
“Die Vorstellung, man könne eine freie Gesellschaft schaffen, in der niemand jemals beleidigt oder gekränkt würde, ist absurd. Dasselbe gilt für die Vorstellung, die Menschen sollten das Recht haben, sich mit rechtlichen Mitteln gegen Kränkungen und Beleidigungen zu wehren. Hier stehen wir vor einer grundlegenden Entscheidung: Wollen wir in einer freien Gesellschaft leben oder nicht?”
Salman Rushdie
„Es wird allgemein für gerechtfertigt gehalten, die Redefreiheit einzuschränken, wenn eine Rede die Wirkung hat, die Reputation einer anderen Person fälschlicherweise oder böswillig zu zerstören. Das Recht von Beleidigung und Verleumdung behauptet kurz gesagt ein Eigentumsrecht von jedermann an seiner eigenen Reputation. Aber niemandem kann seine „Reputation“ gehören, weil diese einfach nur eine Funktion von Gefühlen und Einstellungen anderer Menschen ist. Da aber niemandem wirklich das Bewußtsein und die Einstellungen anderer gehören können, kann auch niemand im Wortsinn ein Eigentum an seiner Reputation haben. Die Reputation einer Person verändert sich ständig, in Abhängigkeit von den Einstellungen und Meinungen des Restes der Bevölkerung. Deshalb kann der verbale Angriff auf jemanden kein Eingriff in sein Eigentum sein und somit nicht verboten oder strafrechtlich verfolgt werden.
Es ist natürlich unmoralisch, falsche Behauptungen über eine andere Person aufzustellen, aber es sei noch einmal gesagt, daß das Moralische und das Rechtliche für den konsequenten Liberalen zwei gänzlich verschiedene Kategorien sind.
Außerdem ist es praktisch gesehen so, daß ohne Gesetze über Beleidigung und Verleumdung die Menschen Beschuldigungen ohne vollständige Beweise viel weniger glauben würden. Wenn heute einem Menschen eine Schwäche oder eine Missetat zugeschrieben wird, ist die allgemeine Reaktion, es zu glauben, auch wenn es falsch ist, und zu fragen: „Warum klagt er nicht wegen Verleumdung?“ Das Verleumdungsrecht diskriminiert dadurch natürlich die Armen, weil eine Person mit wenigen finanziellen Ressourcen kaum in dem Maße in der Lage sein wird, einen Prozeß wegen Beleidigung zu führen wie eine Person mit ausreichenden Mitteln. Außerdem können die reichen Menschen das Verleumdungsrecht nutzen, um einen Klub gegen ärmere Personen zu bilden und vollkommen gerechtfertigte Beschuldigungen und Äußerungen mit der Drohung unterdrücken, ihre ärmeren Feinde der Verleumdung anzuklagen. Paradoxerweise ist dadurch eine Person mit begrenzten Ressourcen im gegenwärtigen System mehr gefährdet, verleumdet zu werden und in ihrer eigenen Redefreiheit eingeschränkt zu werden, als sie das in einem System ohne Gesetze gegen Verleumdung oder Diffamierung wäre.“
Murray Newton Rothbard, For A New Liberty, 1978
Weltwoche-Herausgeber Roger Köppel verteidigte in einem Kommentar vor einiger Zeit die freie Rede. Es loht sich wirklich, ihn ausführlich zu zitieren:
“Liberale Demokratien leben von Voraussetzungen, die sie selber nicht garantieren können. Gesinnungen können nicht eingefordert, korrekte Meinungen nicht befohlen werden. An der Wurzel der liberalen Demokratie steht die Überzeugung, dass alles, was für wahr gehalten wird, straflos in Frage gestellt, dem Widerstreit der Meinungen ausgesetzt werden kann. Nicht die Festschreibung von Gewissheiten, sondern die Möglichkeit der Kritik und Auseinandersetzung hält die offene Gesellschaft im Innersten zusammen. Das ist keine Trivialität. Die grosse Befreiungsleistung der Moderne besteht darin, dass sie Dogmen verflüssigte, absolut gesetzte Wahrheiten ausser Kraft setzte. Bis weit ins 20. Jahrhundert glaubten totalitäre Denker zur Linken wie zur Rechten, nur die Zementierung von Glaubenssätzen, die Herstellung homogener Ideensysteme, letztlich die quasireligiöse Wiederverzauberung politischer Ordnungen und der Ausschluss alles Heterogenen könne Stabilität verbürgen. Inzwischen hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass genau das Gegenteil eintritt: Die Guillotine war das bevorzugte Instrument der jakobinischen Gesinnungsdiktatur unter dem rabiaten Gutmenschen Robespierre. Tabus und Sprechverbote nähren Ressentiments, Heuchelei, Verschwörungen und Opfermythen. Vor allem behindern sie das offene Gespräch, den Wettbewerb der Auffassungen, der zu den grössten Errungenschaften und Qualitäten moderner Gesellschaften gehört.
…
Seit wann obliegt es politischen Körperschaften, historische Vorgänge rechtsverbindlich zu definieren?” (Hervorhebung DDH)
Sein Fazit kann auch auf sämtliche Aspekte bundesrepublikanischer Gesinnungsjustiz angewendet werden:
“Es schadet nicht, auf eine Binsenweisheit hinzuweisen: Meinungen sind nicht mit Gesetzen, sondern mit Argumenten zu bekämpfen. Wer nicht an die Geltungskraft schlüssiger Beweisführungen glaubt, zweifelt an der Menschenwürde, die Freiheit einschliesst, übrigens auch die Freiheit zum Irrtum. Die Antirassismusstrafnorm ist das Resultat des irrigen Versuchs, die richtige Meinung, die richtige Gesinnung gesetzlich herzustellen. Weiter kann man sich vom Erbe der Aufklärung kaum entfernen.“
Posted on 26-Jun-08 at 4:41 pm | Permalink
Edward E. Nigma wrote:
“Die strafrechtliche Verfolgung von Worten und eine freie Gesellschaft schließen einander aus”
Tja, dann ist wohl eine freie Gesellschaft nach Auschwitz nicht mehr möglich. Da können sie noch endlos prominente Fürsprecher zitieren…
“Ein Zitat ist besser als ein Argument. Man kann damit in einem Streit die Oberhand gewinnen, ohne den Gegner überzeugt zu haben.” Gabriel Laub
Posted on 26-Jun-08 at 5:36 pm | Permalink
Befreit die Meinungsfreiheit! | DER MISANTHROP wrote:
[...] Gefunden in einem Kommentar von Dominik Hennig beim Bad Blog [...]
Posted on 26-Jun-08 at 8:19 pm | Permalink
Nichtidentisches wrote:
Das bemerkenswerte ist doch, dass Mattussek ganz spielerisch unernsthaft Auschwitz leugnet und in lauten Gedanken den Aufruf zur Vernichtung der Juden als logischen Kniff verwendet - da ist doch mehr als eine Sicherung durchgebrannt.
So gerät Auschwitz zum Talkshow-Kniff und das Grauen wird einmal mehr konsumierbar gemacht.
Posted on 02-Jul-08 at 11:14 am | Permalink
Serdar Günes wrote:
Warum macht man es sich denn so schwer? Wenn man Auschwitz nicht leugnen (und sagen) darf, dann darf man auch nicht behaupten, das die Meinungsfreiheit grenzenlos sei.
Das ist besser als letzter zu behaupten und dann mit einem “Ja, aber…” weiterzumachen.
Posted on 05-Jul-08 at 3:22 am | Permalink
Edward E. Nigma wrote:
Da haben Sie schon Recht, die Frage ist, ob dreiste Lügen beim Thema Holocaust unbedingt von der Meinungsfreiheit gedeckt sein sollten…
Posted on 05-Jul-08 at 7:01 pm | Permalink
Serdar Günes wrote:
Also ich persönlich halte es mit dem The First Amendment:
“Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.”
„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.“
Von den Amis können wir lernen!
Posted on 05-Jul-08 at 7:36 pm | Permalink
Edward E. Nigma wrote:
Ja, zum Beispiel wie man die Nazis und Antisemiten besiegt…
Posted on 05-Jul-08 at 7:51 pm | Permalink
Serdar Günes wrote:
Genau und dabei bleibt die Meinungsfreiheit nicht auf der Strecke
Posted on 05-Jul-08 at 9:03 pm | Permalink